Ratgeber · KI-Kennzeichnung

KI-Videos und KI-Bilder kennzeichnen: Was seit August 2026 gilt

Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Hier steht, was das für Reels, Werbevideos und Bilder bedeutet und wie ich es in Projekten umsetze. Das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

  • Wer KI-Bilder oder KI-Videos veröffentlicht, die echt wirken, muss sie als KI-erzeugt offenlegen. Das regelt Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung.
  • Die Pflicht trifft den, der den Inhalt veröffentlicht, nicht den Hersteller des Tools. Sie gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn der Inhalt in der EU genutzt wird.
  • Der EU-Verhaltenskodex vom 10. Juni 2026 beschreibt das Label: ein Symbol mit „AI“, sofort sichtbar, im Video am Anfang und in Abständen wiederholt.
  • Instagram, TikTok und YouTube verlangen zusätzlich eine eigene Angabe beim Hochladen realistischer KI-Inhalte.

Was die KI-Verordnung verlangt

Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 betrifft sogenannte Deepfakes. Gemeint sind KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, Töne oder Videos, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden (Artikel 3 Nummer 60). Wer solche Inhalte beruflich einsetzt, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden.

Der Hinweis muss klar erkennbar sein und spätestens beim ersten Kontakt erscheinen (Artikel 50 Absatz 5). Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der die Darstellung nicht stört, etwa im Abspann oder als unauffälliges Symbol.

Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Was heißt das für Werbung?

Ein Werbespot mit einer realistisch wirkenden KI-Person oder einer Szene, die wie ein echter Dreh aussieht, fällt nach meinem Verständnis unter die Pflicht. Ein erkennbar gezeichneter 3D-Spot eher nicht, weil ihn niemand für eine echte Aufnahme hält. Ein Produktbild, auf dem dein echtes Produkt in einer KI-Umgebung steht, wirkt in der Regel echt und bekommt bei mir deshalb den Hinweis. Im Zweifel kennzeichne ich.

Wie das Label aussehen soll

Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht und am 20. Juli 2026 Leitlinien zu Artikel 50. Der Kodex ist freiwillig. Wer ihm folgt, kann damit aber zeigen, dass er die Pflicht erfüllt. Für Betreiber sieht er vor:

  • ein einheitliches EU-Symbol mit dem Kürzel „AI“ oder ein gleichwertiges Label, auch in deutschsprachigen Inhalten,
  • sofort sichtbar, ohne dass jemand klicken oder aufklappen muss,
  • lange genug sichtbar, um bemerkt zu werden, und möglichst direkt im Inhalt,
  • bei Videos am Anfang und in Abständen wiederholt,
  • bei reinen Audio-Inhalten ein gesprochener Hinweis am Anfang.

Einen guten Überblick über Kodex und Leitlinien gibt die Kanzlei Lewis Silkin (englisch).

Was Instagram, TikTok und YouTube verlangen

PlattformWas gekennzeichnet werden mussWie
Instagram und FacebookRealistische Videos und realistisch klingende Tonspuren, die mit KI erstellt oder verändert wurdenBeim Posten die KI-Angabe setzen. Meta zeigt dann den Hinweis „AI info“. Inhalte mit KI-Metadaten markiert Meta zum Teil selbst.
TikTokRealistische KI-Bilder, -Videos und -TöneVor dem Posten die Einstellung für KI-generierte Inhalte aktivieren (TikTok-Hilfe). TikTok liest außerdem Content-Credentials-Metadaten aus.
YouTubeRealistische KI-Inhalte, zum Beispiel Szenen, die nie stattgefunden haben, oder echte Personen, die etwas sagen, was sie nie gesagt habenBeim Hochladen in YouTube Studio die Frage zur KI-Nutzung mit Ja beantworten (YouTube-Hilfe).

TikTok und YouTube geben an, dass die Angabe allein die Reichweite nicht einschränkt. Ob das Plattform-Label die Pflicht aus der KI-Verordnung schon erfüllt, ist offen. Ich setze den Hinweis deshalb zusätzlich direkt ins Video.

So setze ich das in Projekten um

  • Im Video: ein kleines „AI“-Zeichen ab der ersten Sekunde, bei Reels in einer Ecke, in der es keine Untertitel verdeckt.
  • Beim Posten: der KI-Schalter der Plattform, bei realistischen Personen zusätzlich ein Satz in der Beschreibung.
  • Metadaten: Die Herkunftsdaten der KI-Werkzeuge bleiben in der Datei, soweit der Export das zulässt.
  • Auf Websites: ein kleines „AI“-Zeichen auf generierten Bildern und eine Erklärung im Footer, so wie auf dieser Seite.
  • Fakten: Preise, Maße und Produktangaben kommen nie aus einem Modell, sondern vom Kunden.

Häufige Fehler

  • Der Hinweis steht nur als Hashtag in einer eingeklappten Beschreibung. Das ist nicht sofort sichtbar.
  • Der Hinweis kommt erst im Abspann eines Werbespots, der echt wirken soll.
  • Die Kennzeichnung steht nur in der Profil-Bio, nicht am einzelnen Inhalt.
  • Ein Video wird mehrfach neu exportiert, bis die Herkunftsdaten verschwunden sind.

Hinweis: Stand 20. Oktober 2026. Das ist eine Einordnung aus meiner Arbeit, keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 4 betrifft Inhalte, die echt wirken. Erkennbar gezeichnete oder abstrakte Bilder fallen in der Regel nicht darunter. Die Plattformen haben eigene Regeln. Im Zweifel ist ein kleines Label die sichere Wahl.

Gilt die Pflicht auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja, wenn der Inhalt in der EU genutzt wird. Die KI-Verordnung erfasst auch Betreiber in Drittstaaten, deren KI-Ergebnisse in der Union verwendet werden.

Reicht #ki oder #ai in der Beschreibung?

Eher nicht. Der EU-Kodex verlangt einen Hinweis, der ohne Klick sofort sichtbar ist und möglichst im Inhalt selbst steht. Ein Hashtag in einer eingeklappten Beschreibung erfüllt das kaum.

Schadet die Kennzeichnung der Reichweite?

TikTok und YouTube geben an, dass die Angabe allein die Verbreitung nicht einschränkt. Wer realistische KI-Inhalte nicht kennzeichnet, riskiert dagegen nachträgliche Labels, Löschung oder Sanktionen.

Muss das Label auf Deutsch sein?

Der EU-Kodex setzt auf das Kürzel „AI“, auch in deutschsprachigen Inhalten. Ein zusätzlicher deutscher Satz in der Beschreibung schadet nicht.